Honorar

Mir ist wichtig, dass Sie jederzeit genau wissen, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen. Deshalb besprechen wir beim ersten Termin die Honorare sowie alle Zahlungsmodalitäten ganz offen und nachvollziehbar.

Hier erhalten Sie bereits vorab Informationen zu den Honorarsätzen sowie zu Fragen rund um eine eventuelle Kostenerstattung durch Ihre Versicherung.

Kostenorientierung

Honorarsätze in der Praxis:

Die Behandlungskosten orientieren sich am Zeitaufwand und an der jeweiligen Leistung.
Zur Orientierung:

  • Erstanamnese Erwachsene:
    120€ (ca. 60-90 min)
  • Erstanamnese Kinder:
    100€ (ca. 60 min)
  • Folgetermin 60 Minuten:
    80€ (Folgetermine werden nach Zeitaufwand berechnet mit 20€ je angefangener Viertelstunde)
  • Akupunktmassage 60 min / 75 min:
    80€ / 100€
  • Telefon- oder Online-Termine:
    20€ je angefangener Viertelstunde

Sollten im Rahmen der Diagnostik Laborkosten anfallen, werden diese selbstverständlich vorab mit Ihnen besprochen. Die Abrechnung erfolgt direkt über das beauftragte Labor.

Kostenorientierung

Honorarsätze in der Praxis:

Die Behandlungskosten orientieren sich am Zeitaufwand und an der jeweiligen Leistung.
Zur Orientierung:

  • Erstanamnese Erwachsene: 120 € (ca. 60-90 min)
  • Erstanamnese Kinder: 100 € (ca. 60 min)
  • Folgetermin 60 Minuten: 80 €
    (Folgetermine werden nach Zeitaufwand berechnet mit 20 € je angefangener Viertelstunde)
  • Akupunktmassage 60 min / 75 min: 80 € / 100 €
  • Telefon- oder Online-Termine: 20 € je angefangener Viertelstunde

Sollten im Rahmen der Diagnostik Laborkosten anfallen, werden diese selbstverständlich vorab mit Ihnen besprochen. Die Abrechnung erfolgt direkt über das beauftragte Labor.

Behandlungskosten & Erstattungsmöglichkeiten

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das bedeutet: Die Behandlungskosten werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Wenn Sie jedoch eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, kann – je nach Fall – ein Teil der Kosten erstattet werden.

Da die Leistungen und Erstattungen sehr unterschiedlich ausfallen, empfehle ich Ihnen, vorab direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen:

  • Welche Heilpraktikerleistungen sind enthalten?
  • Welche Beträge werden übernommen?
  • Gibt es Selbstbehalte oder Einschränkungen?
Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten zunächst unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Kasse selbst tragen. Ihre Versicherung entscheidet dann im Einzelfall, ob und in welcher Höhe eine Rückerstattung erfolgt.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) – und warum eine Abrechnung nach eigenen Honorarsätzen erfolgt

Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen orientieren sich im Falle einer Erstattung an dem sogenannten Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Dieses stammt jedoch aus den 1980er Jahren und wurde seitdem nicht mehr an die heutigen Kosten angepasst.

Da die dort festgelegten Honorarsätze den tatsächlichen Praxisaufwand nicht widerspiegeln, arbeite ich – wie auch die meisten anderen Heilpraktikerpraxen – mit einem eigenen Honorarverzeichnis, das sich nach der tatsächlichen Behandlungszeit, Aufwand und Qualität richtet.

Wie bereits oben beschrieben, bedeutet das: Die Behandlungskosten tragen Sie zunächst selbst. Ihre Versicherung entscheidet anschließend individuell, ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt. Bitte beachten Sie, dass viele private Versicherungen die Kosten nur nach einfachen Sätzen oder teilweise sogar unterhalb der GeBüH-Höchstsätze übernehmen. Prüfen Sie daher am besten in Ihrem persönlichen Vertrag, ob und in welchem Umfang Heilpraktikerleistungen enthalten sind.

Behandlungskosten & Erstattungsmöglichkeiten

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das bedeutet: Die Behandlungskosten werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Wenn Sie jedoch eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, kann – je nach Fall – ein Teil der Kosten erstattet werden.

Da die Leistungen und Erstattungen sehr unterschiedlich ausfallen, empfehle ich Ihnen, vorab direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen:

  • Welche Heilpraktikerleistungen sind enthalten?
  • Welche Beträge werden übernommen?
  • Gibt es Selbstbehalte oder Einschränkungen?
Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten zunächst unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Kasse selbst tragen. Ihre Versicherung entscheidet dann im Einzelfall, ob und in welcher Höhe eine Rückerstattung erfolgt.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) – und warum eine Abrechnung nach eigenen Honorarsätzen erfolgt

Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen orientieren sich im Falle einer Erstattung an dem sogenannten Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Dieses stammt jedoch aus den 1980er Jahren und wurde seitdem nicht mehr an die heutigen Kosten angepasst.

Da die dort festgelegten Honorarsätze den tatsächlichen Praxisaufwand nicht widerspiegeln, arbeite ich – wie auch die meisten anderen Heilpraktikerpraxen – mit einem eigenen Honorarverzeichnis, das sich nach der tatsächlichen Behandlungszeit, Aufwand und Qualität richtet.

Wie bereits oben beschrieben, bedeutet das: Die Behandlungskosten tragen Sie zunächst selbst. Ihre Versicherung entscheidet anschließend individuell, ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt. Bitte beachten Sie, dass viele private Versicherungen die Kosten nur nach einfachen Sätzen oder teilweise sogar unterhalb der GeBüH-Höchstsätze übernehmen. Prüfen Sie daher am besten in Ihrem persönlichen Vertrag, ob und in welchem Umfang Heilpraktikerleistungen enthalten sind.